Vorsorgevollmacht
Gerade für alleinstehende ältere Menschen ist es wichtig,
rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht festzulegen, wer als ihr
rechtlicher Vertreter für sie eintreten soll.
Bei Alterserkrankungen wie Herz- oder Hirninfarkt, Demenz oder
Alzheimer oder auch nach einem Unfall kann schnell eine Situation
entstehen, in welcher der Betroffene selbst nicht mehr ausreichend
entscheidungsfähig ist und Dritte für ihn handeln müssen.
Ohne vorherige Vorsorgevollmacht muss das Vormundschaftsgericht
dann einen Betreuer bestimmen. Auf dieses gesetzliche Verfahren
sollte man unbedingt im Vorfeld Einfluss nehmen, um zu vermeiden,
dass eine wildfremde oder unerwünschte Person plötzlich
über eigenes Wohl und Wehe bestimmen kann. Denn ansonsten wäre
nicht mehr sichergestellt, dass die eigenen Vorstellungen, Wünsche
und der individuelle Lebensstil des zu Betreuenden ausreichend berücksichtigt
und in seinem Sinne entschieden wird.
Auch die Abwicklung und Durchführung von Alltagsgeschäften,
wie etwa die Haushalts- und Personalorganisation, die Pflegeplanung
oder die Immobilien- und Vermögensverwaltung ist durch eine
Vorsorgevollmacht hilfreich und zuverlässig für alle Fälle
geregelt.
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die Inhalte der Vollmacht,
die möglichst all Ihre Wünsche und Vorstellungen zu Ihrer
Lebensführung festlegt. Und falls doch einmal Themen unberücksichtigt
bleiben sollten und individuelle Einzelfallentscheidungen notwendig
werden, können wir, da wir Sie ja bereits gut kennengelernt
haben, besser in Ihrem Sinne entscheiden als sonst irgendjemand.
Gerade dieses wichtige Vorsorgethema sollten Sie nicht verdrängen
und auf die lange Bank schieben. Scheuen Sie sich nicht, jetzt mit
uns Kontakt aufzunehmen und sich von uns zu allen rechtlichen Vorsorgemöglichkeiten
informieren zu lassen. Wir beraten Sie gerne neutral und kompetent.
Ruth Holzapfel – individuelle und exklusive Betreuungskonzepte
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