Patientenverfügung
Ohne eine Patientenverfügung ist gerade der alleinstehende
Mensch im Falle von schwerer Krankheit oder eines Unfalles häufig
den Entscheidungen fremder Dritter ausgesetzt.
In solchen Fällen hilft eine Patientenverfügung, als
eine schriftliche Willenserklärung zur medizinischen Behandlung
für den Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit mehr besteht.
Patientenverfügungen sind verbindlich, wenn der Wille des Patienten
in der konkreten Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt
werden kann.
Und Patientenverfügungen binden auch den Betreuer, er hat
laut Gesetz den Patientenwillen gegenüber Ärzten und Pflegepersonal
unter eigener rechtlicher Verantwortung Ausdruck und Geltung zu
verschaffen.
Und genau das tun wir – als Ihr Betreuer übernehmen
wir die Vermittlung und Durchsetzung Ihrer Interessen, auch in unklaren
Situationen. Denn wir bieten Ihnen im Vorfeld eine ausführliche
Formulierungsberatung und eine notarielle Beurkundung zur Patientenverfügung.
So sind Sie im Ernstfall gut versorgt und können sich darauf
verlassen, dass Ihre Wünsche genauso umgesetzt werden, wie
vorher durch Sie selbst festgelegt. Dafür verbürgen wir
uns.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf für weitere Informationen zur
Patientenverfügung. Wir beraten Sie gerne vertraulich und ausführlich.
Ruth Holzapfel – individuelle und exklusive Betreuungskonzepte
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